Rechtsprechung
VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Erforderliche Festsetzung der Grundflächen im Bebauungsplan im Sinne eines Summenmaßes
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766
Entsprechend den allgemeinen, § 139 BGB folgenden Grundsätzen hat die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B. v. 20.8.1991- 4 NB 3.91 - NVwZ 1992, 567). - VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 04.1371
Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766
Danach sind im Interesse der Reduzierung der Bodenversiegelung nicht nur die Flächen der Hauptbaukörper, sondern auch von im Einzelnen in § 19 Abs. 4 BauNVO beschriebenen Nebenanlagen einschließlich der Zufahrten und Wege für das Maß der Grundfläche zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, U. v. 10.8.2006 - 1 N 04.1371 u. a. - NVwZ-RR 2007, 447). - BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 36.95
Bebauungsplan: Wie muß das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden?
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766
Während die Festsetzungen zur Grundfläche bestimmen, in welchem Umfang das Baugrundstück durch bauliche Anlagen "versiegelt" werden darf, bestimmen die Festsetzungen zur überbaubaren Grundfläche den Standort der baulichen Anlagen (vgl. BVerwG, B. v. 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - NVwZ 1996, 894). - VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 16.237
Fehlende Antragsbefugnis des Inhabers eines Geh- und Fahrtrechts für …
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766
Der Bebauungsplan für den Teilbereich Nord-West, der am 17. September 2013 als Satzung beschlossen worden ist und als wesentliche Änderung nunmehr ein allgemeines Wohngebiet und aus Gründen des Verkehrslärmschutzes eine veränderte Situierung der straßennahen Wohngebäude auf den Parzellen ... und ... festsetzt, ist Gegenstand eines eigenen Normenkontrollverfahrens mit dem Aktenzeichen 1 N 16.237. - VGH Bayern, 04.04.2006 - 1 N 04.2709
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766
2.2 Die Unwirksamkeit der Festsetzung zur Größe der Grundflächen hat zunächst zur Folge, dass auch die Festsetzungen zur Wandhöhe unwirksam sind, weil jede für sich den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht genügt (vgl. BayVGH, U. v. 4.4.2006 - 1 N 04.2709 - juris).
- VGH Bayern, 12.10.2020 - 15 N 19.1077
Unwirksamkeit des Bebauungsplans
Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3;… BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 15.06.2021 - 15 N 20.1650
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen mit unangemessen verkürzter …
Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3;… BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 02.06.2022 - 1 N 19.144
Unwirksamer einfacher Bebauungsplan - Teile des Plangebiets im Außenbereich
Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 19.1748
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan
Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 19.02.2019 - 1 N 16.350
Fehlende Festsetzung der Grundflächenzahl
Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 03.08.2021 - 15 B 21.673
Nachbarklage gegen Arbeiterwohnheim - Festsetzung immissionswirksamer …
Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3;… BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 07.03.2023 - 1 N 20.331
Unwirksamer Bebauungsplan - Unbestimmtheit der Festsetzung zur Höhenlage der …
Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3;… BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 01.03.2021 - 15 N 20.2127
Normenkontrollantrag gegen Änderung eines Bebauungsplans
Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3;… BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 19.03.2021 - 15 N 19.344
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Abwägungsmängel
2.5 Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3;… BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 29.01.2021 - 15 N 18.2488
Normenkontrolle gegen Festsetzung eines Kerngebiets für ein Kino
Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3;… BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16). - VG München, 08.08.2023 - M 1 K 19.1593
Vorbescheid, Großflächiger Einzelhandel, Erweiterung, Unwirksamkeit eines …
- VG München, 25.07.2023 - M 1 K 20.6108
Vorbescheid für Wohnhaus - Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans …