Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5976
VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766 (https://dejure.org/2016,5976)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2016 - 1 N 11.766 (https://dejure.org/2016,5976)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - 1 N 11.766 (https://dejure.org/2016,5976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Erforderliche Festsetzung der Grundflächen im Bebauungsplan im Sinne eines Summenmaßes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766
    Entsprechend den allgemeinen, § 139 BGB folgenden Grundsätzen hat die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B. v. 20.8.1991- 4 NB 3.91 - NVwZ 1992, 567).
  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 04.1371

    Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766
    Danach sind im Interesse der Reduzierung der Bodenversiegelung nicht nur die Flächen der Hauptbaukörper, sondern auch von im Einzelnen in § 19 Abs. 4 BauNVO beschriebenen Nebenanlagen einschließlich der Zufahrten und Wege für das Maß der Grundfläche zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, U. v. 10.8.2006 - 1 N 04.1371 u. a. - NVwZ-RR 2007, 447).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 36.95

    Bebauungsplan: Wie muß das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden?

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766
    Während die Festsetzungen zur Grundfläche bestimmen, in welchem Umfang das Baugrundstück durch bauliche Anlagen "versiegelt" werden darf, bestimmen die Festsetzungen zur überbaubaren Grundfläche den Standort der baulichen Anlagen (vgl. BVerwG, B. v. 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - NVwZ 1996, 894).
  • VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 16.237

    Fehlende Antragsbefugnis des Inhabers eines Geh- und Fahrtrechts für

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766
    Der Bebauungsplan für den Teilbereich Nord-West, der am 17. September 2013 als Satzung beschlossen worden ist und als wesentliche Änderung nunmehr ein allgemeines Wohngebiet und aus Gründen des Verkehrslärmschutzes eine veränderte Situierung der straßennahen Wohngebäude auf den Parzellen ... und ... festsetzt, ist Gegenstand eines eigenen Normenkontrollverfahrens mit dem Aktenzeichen 1 N 16.237.
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 1 N 04.2709
    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 1 N 11.766
    2.2 Die Unwirksamkeit der Festsetzung zur Größe der Grundflächen hat zunächst zur Folge, dass auch die Festsetzungen zur Wandhöhe unwirksam sind, weil jede für sich den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht genügt (vgl. BayVGH, U. v. 4.4.2006 - 1 N 04.2709 - juris).
  • VGH Bayern, 12.10.2020 - 15 N 19.1077

    Unwirksamkeit des Bebauungsplans

    Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 15 N 20.1650

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen mit unangemessen verkürzter

    Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 1 N 19.144

    Unwirksamer einfacher Bebauungsplan - Teile des Plangebiets im Außenbereich

    Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 19.1748

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 19.02.2019 - 1 N 16.350

    Fehlende Festsetzung der Grundflächenzahl

    Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 03.08.2021 - 15 B 21.673

    Nachbarklage gegen Arbeiterwohnheim - Festsetzung immissionswirksamer

    Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 1 N 20.331

    Unwirksamer Bebauungsplan - Unbestimmtheit der Festsetzung zur Höhenlage der

    Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 15 N 20.2127

    Normenkontrollantrag gegen Änderung eines Bebauungsplans

    Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 19.03.2021 - 15 N 19.344

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Abwägungsmängel

    2.5 Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 29.01.2021 - 15 N 18.2488

    Normenkontrolle gegen Festsetzung eines Kerngebiets für ein Kino

    Die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 20; U.v. 5.2.2016 - 1 N 11.766 - juris Rn. 16).
  • VG München, 08.08.2023 - M 1 K 19.1593

    Vorbescheid, Großflächiger Einzelhandel, Erweiterung, Unwirksamkeit eines

  • VG München, 25.07.2023 - M 1 K 20.6108

    Vorbescheid für Wohnhaus - Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht